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   BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73   

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BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73 (https://dejure.org/1974,2579)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1974 - IV B 182.73 (https://dejure.org/1974,2579)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1974 - IV B 182.73 (https://dejure.org/1974,2579)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Verletzung nachbarschützender Vorschriften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    In Übereinstimmung damit heißt es an anderer Stelle des Berufungsurteils (S. 30), daß die Beigeladenen zu 2) und 4) auch in ihrem "Eigentumsrecht (BVerwGE 32, 173) nicht verletzt" werden, "da sich ein nach der vorhandenen Bebauung unbedenkliches und dem festgesetzten Bauliniengefüge entsprechendes Bauvorhaben voraussetzungsgemäß im Rahmen der vorgegebenen Situation hält".

    Nur dann, wenn sich die Baugenehmigung als (objektiv) rechtswidrig erweist (ohne gegen eine "nachbarschützende" Vorschrift zu verstoßen), kann der Nachbar unmittelbar aus Artikel 14 Abs. 1 GG ein Abwehrrecht ableiten, wenn durch die Genehmigung bzw. ihre Ausnutzung seine Grundstückssituation nachhaltig verändert und er dadurch schwer und unerträglich getroffen wird (Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - [BVerwGE 32, 173]).

    Eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - (BVerwGE 32, 173) scheidet aus, weil der Senat in jenem Urteil klargestellt hat, daß nur eine objektiv rechtswidrige Baugenehmigung das durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsrecht verletzen kann.

  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 36.60

    Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Schreinerei -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    Endlich beruht das Berufungsurteil auch nicht auf einer Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - (BRS 12 Seite 19).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    Soweit die Beschwerde glaubt, daß Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31) ab, verkennt sie, daß das Berufungsgericht - gerade in Anlehnung an dieses Urteil - eine mehr als geringfügige Verschlechterung der Situation der Grundstücke der Beigeladenen zu 2) und 4) verneint hat.
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68

    Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    Es ist nicht generell mit § 86 Abs. 2 VwGO unvereinbar, für die Ablehnung eines Beweisantrages eine Begründung des hier zur Entscheidung stehenden Inhalts zu geben (Beschluß vom 23. Februar 1972 - BVerwG IV B 124.71 - Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - DVBl. 1969, 697 [698] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    Entscheidend ist nur, daß sich derjenige, der den Beweisantrag gestellt hat, durch die Begründung der Ablehnung seines Beweisantrages auf die neue rechtliche Lage einstellen kann, um gegebenenfalls andere Beweisanträge zu stellen oder sich sonst abschließend zu äußern (Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 308.60 - [DVBl. 1961, 668 f.]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - III C 166.68

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Bindung des

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    Erübrigt sich vom Rechtsstandpunkt des Berufungsgerichtes eine weitere Sachaufklärung, so ist das Unterbleiben dieser Sachaufklärung kein Verfahrensfehler, selbst wenn sich die Rechtsansicht des Gerichtes als unrichtig erweisen sollte und wenn bei zutreffender Beurteilung der materiellen Rechtslage eine weitere Sachaufklärung geboten gewesen wäre (vgl. Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 166.68 - [Buchholz 310, § 96 VwGO Nr. 9] mit weiteren Hinweisen; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 338.63
    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    Eine Divergenz des Berufungsurteils von der Entscheidung "BVerwGE 23, 342 [BVerwG 10.03.1966 - VIII C 338/63]" scheidet offensichtlich schon deswegen aus, weil sich jene Entscheidung auf die Bewilligung von Wohngeld bezieht und ein Zusammenhang zum vorliegenden Streitfall nicht erkennbar ist.
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    Auch eine Divergenz zum Urteil des Senats vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 133.65 - (BRS 16 Nr. 90) besteht nicht.
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV CB 132.65

    Statthaftigkeit einer Revision ohne besondere Zulassung - Revisibilität einer

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    Daß eine Frist von 10 Tagen zwischen Zustellung des den Beweisantrag ablehnenden Beschlusses und Zustellung des Urteils ausreichend ist, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 7. Juli 1965 - BVerwG IV B 73.65 - und Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG IV CB 132.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.02.1972 - IV B 124.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73
    Es ist nicht generell mit § 86 Abs. 2 VwGO unvereinbar, für die Ablehnung eines Beweisantrages eine Begründung des hier zur Entscheidung stehenden Inhalts zu geben (Beschluß vom 23. Februar 1972 - BVerwG IV B 124.71 - Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - DVBl. 1969, 697 [698] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.07.1965 - IV B 73.65
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